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MA 68, Prüfung der Tauchausrüstung

Der Magistratsabteilung 68 obliegt neben der Hilfeleistung bei Brandereignissen und anderen elementaren Notfällen unter anderem auch der Hilfsdienst für Menschen und Tiere in Zwangslagen. Diesbezüglich erfolgt auch auf den durchquerenden Wasserstraßen bzw. den offenen stehenden Gewässern eine Hilfeleistung.


Dazu stehen speziell ausgebildete Bedienstete im internen Tauchdienst zur Verfügung, welche die Rettung zu ertrinken drohender Personen, Suchaktionen ertrunkener Personen oder gesunkener Gegenstände etc. bewerkstelligen. Für diese Aufgaben werden die Feuerwehrbediensteten mit einer Tauchausrüstung ausgestattet und entsprechend geschult.


Die Einschau in die Überprüfungen der Tauchausrüstung ergab, dass die Dienststelle ein hohes technisches Niveau an Tauchequipment bereithält und zum Teil dessen wiederkehrende Wartung durch eigens dafür geschulte Mitarbeitende vorgenommen wird. Es zeigte sich Verbesserungspotenzial bei der Dokumentation von Atemreglerüberprüfungen, der Aufzeichnungen der Überprüfungsintervalle von Tauchflaschen und der Kennzeichnung und Überprüfung der Pressluftflaschen der Hilfsgeräte. Hinsichtlich der einmal jährlich vorzunehmenden Überprüfung der Tauchermasken ergab sich, dass die Dienststelle hier unmittelbaren Handlungsbedarf hatte, dessen Umsetzung jedoch im Zuge der Prüfung bereits in die Wege geleitet wurde.

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