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UIV Urban Innovation Vienna GmbH, Prüfung der Gebarung

Die UIV Urban Innovation Vienna GmbH bzw. ihre Rechtsvorgängerinnen erbrachten im Betrachtungszeitraum im Wesentlichen Beratungs- und Projektleistungen für Magistratsabteilungen der Stadt Wien im Zusammenhang mit der Smart City Wien Rahmenstrategie, der Koordinationsstelle Smart Informations- und Kommunikationstechnologie und dem Kompetenzzentrum für Energie.


Die Einschau des Stadtrechnungshofes Wien in die Gebarung der UIV Urban Innovation Vienna GmbH führte unter anderem zu Empfehlungen hinsichtlich der Darstellung bzw. des Ausweises einzelner Erlös- und Aufwandskomponenten in der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahresabschlusses sowie der nachhaltigen Reduzierung betrieblicher Aufwendungen. Weitere Feststellungen und Empfehlungen betrafen die verstärkte Akquisition von externen Kundinnen bzw. Kunden, die Verkleinerung des Aufsichtsrates, den sparsamen Umgang bei Prämiengewährungen an Mitarbeitende der Gesellschaft sowie den rückwirkenden Abschluss einer Werkvertragsvereinbarung mit einem ehemaligen Geschäftsführer.


Im Zusammenhang mit den beiden Beteiligungsgesellschaften der UIV Urban Innovation Vienna GmbH empfahl der Stadtrechnungshof Wien, diese zu liquidieren bzw. die ihr gesellschaftsvertraglich zustehende Option zur Anteilsübertragung auszuschöpfen.


Angesichts des sich im Rahmen der Wirtschaftsplanerstellung für das Geschäftsjahr 2018 bereits abzeichnenden Ergebnisdruckes empfahl der Stadtrechnungshof Wien, zur Sicherstellung der positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Redimensionierung der Aufwendungen zu überlegen und im Bedarfsfall umzusetzen.

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