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Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen, Prüfung der Kunstwerke in städtischen Wohnhausanlagen; Teil 2: Wandgebundene Kunstwerke

Kunstwerke sind seit den 1920er-Jahren in städtischen Wohnhausanlagen integriert. Die rund 1.300 Kunstwerke in städtischen Wohnhausanlagen umfassen Profanplastiken, Denkmäler, sakrale Kleindenkmäler, Gedenktafeln und wandgebundene Kunstwerke (beispielsweise Mosaike, Sgraffitos, Wandmalereien, Reliefs, wandgebundene Plastiken). Die Erhaltung der wandgebundenen Kunstwerke in städtischen Wohnhausanlagen lag in der Zuständigkeit der Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen. In Fragen, welche die künstlerische Fachkompetenz betrafen, war die Magistratsabteilung 7 hinzuzuziehen. Alle anderen oben genannten Kunstwerke lagen in der Zuständigkeit der Magistratsabteilung 7.


Gegenstand der Prüfung des Stadtrechnungshofes Wien war es festzustellen, inwieweit die Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen den sicherheitstechnischen Überprüfungen von wandgebundenen Kunstwerken nachgekommen war und Beschädigungen behoben wurden. Von Interesse war darüber hinaus, ob die Unternehmung Stadt Wien Wiener Wohnen bei Bedarf einen Kommunikationsaustausch mit der Magistratsabteilung 7 tätigte und die Expertise der Magistratsabteilung 7 einholte.


Bei der Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen lag keine Dokumentation über die in periodischen Abständen durchzuführenden sicherheitstechnischen Überprüfungen an wandgebundenen Kunstwerken in städtischen Wohnhausanlagen vor.


Die wandgebundenen Kunstwerke in städtischen Wohnhausanlagen befanden sich überwiegend in einem bautechnisch guten Zustand. Der Stadtrechnungshof Wien stellte jedoch fest, dass bei zwei wandgebundenen Kunstwerken, die augenscheinlich über einen längeren Zeitraum nicht instand gesetzt wurden, Beschädigungen vorlagen. In einem der beiden Fälle stand das wandgebundene Kunstwerk unter Denkmalschutz. Noch im Zeitpunkt der Prüfung durch den Stadtrechnungshof Wien wurde mit vorbereitenden Arbeiten zur Restaurierung dieses denkmalgeschützten Kunstwerkes vonseiten der Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen begonnen.


Die tabellarische Aufstellung der Kunstwerke in städtischen Wohnhausanlagen war vereinzelt unvollständig. Bereits im Zeitpunkt der Prüfung durch den Stadtrechnungshof Wien wurde von der Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen mit der Aktualisierung begonnen.


Die gegenständliche Prüfung des Stadtrechnungshofes Wien trägt zur Erhaltung von Kulturgut im öffentlichen Raum und zur Verbesserung des Überprüfungsprozesses betreffend die Gewährleistung der Stand- und Verkehrssicherheit bei.

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