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wohnfonds_wien fonds für wohnbau und stadterneuerung, MA 69 und Neu Leopoldau Entwicklungs GmbH; Prüfung betreffend Ordnungsmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit von Bauträgerauswahlverfahren Prüfungsersuchen gem. § 73e Abs. 1 WStV vom 6. Dezember 2016

Der NEOS-Klub der Bundeshauptstadt Wien stellte gem. § 73e Abs. 1 der Wiener Stadtverfassung das Ersuchen, der Stadtrechnungshof Wien möge Bauträgerwettbewerbe des wohnfonds_wien fonds für wohnbau und stadterneuerung zumindest bis ins Jahr 2010 zurück auf Ordnungsmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit prüfen.


Eingehend zu hinterfragen waren hiebei all jene Verfahren des wohnfonds_wien fonds für wohnbau und stadterneuerung, der Stadt Wien bzw. ihrer Beteiligungen, bei denen sogenannte Fixstartende nominiert und damit gegenüber allen anderen Teilnehmenden keinem Konkurrenzverfahren um die Förderungsempfehlung ausgesetzt wurden.


Bei 7 von 19 ausgelobten Wettbewerbsverfahren in den Jahren 2010 bis 2016 waren Fixstartende nominiert worden. Die Prüfung zeigte, dass der wohnfonds_wien fonds für wohnbau und stadterneuerung fixstartende Bauträgerinnen bzw. Bauträger ausschließlich im Zusammenhang mit bestehendem Grundstückseigentum vorsah.


Die Komponente der Erzielung eines bestmöglichen Preises bei der Veräußerung der Liegenschaften war durch einen fix vorgegebenen Preis ausgeschlossen. Der Verkaufspreis orientierte sich nicht am Markt, sondern an einem der satzungsgemäßen Ziele des wohnfonds_wien fonds für wohnbau und stadterneuerung, nämlich der Gewährleistung von für breite Kreise der Bevölkerung erschwinglichen Wohnungen. Der Stadtrechnungshof Wien bemängelte, dass die diesbezügliche Preisbasis nicht sachkundig begründet worden war.

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