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MA 37 und MA 58, Prüfung der Bestand- und Pachtverträge der Stadt Wien, ihr nahestehenden Tochterfirmen und Vereine auf der Donauinsel sowie dem gegenüberliegenden Areal der Neuen Donau (u.a. "Copa Cagrana"); Teil behördliche Bewilligungen für den sicheren Betrieb Prüfungsersuchen gem. § 73e Abs. 1 WStV vom 25. Mai 2016

Im Zuge der gegenständlichen Prüfung war festzustellen, dass die Sicherheit von diversen Anlagen in den betrachteten Uferbereichen der Neuen Donau durch die vorhandenen behördlichen Tätigkeiten grundsätzlich gegeben war. Jede Behörde hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags gehandelt und behördliche Verfahren sowie Kontrollen durchgeführt.


Bei der Einschau der Akten zeigte sich jedoch, dass dieselben Betriebe von den einzelnen Behörden im Rahmen der zu vollziehenden verschiedenen Gesetze in einzelnen Punkten unterschiedlich behandelt wurden. Dies betraf die Zeitabstände zwischen den Überprüfungen, die Vorschreibung von externen Gutachten, die Vorschreibung von technischen Spezifikationen sowie abweichende Ortsbezeichnungen derselben Betriebe.


Der Magistratsabteilung 37 als Baubehörde wurde empfohlen, fehlende Unterlagen bzw. die Erwirkung von Baubewilligungen einzufordern, was seitens der Dienststelle zugesagt wurde.


Um die Sicherheit von schwimmenden Anlagen noch vor Saisonbeginn nachzuweisen bzw. auch festzustellen, wurde der Magistratsabteilung 58 als Wasserrechtsbehörde empfohlen, die entsprechenden Gutachten rechtzeitig einzufordern und eine Revision vor Ort gemeinsam mit den erforderlichen Sachverständigen durchzuführen.

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