Inhaltsverzeichnis

Wiener Stadtwerke Holding AG, Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen im Konzern Prüfungsersuchen gem. § 73e Abs. 1 WStV vom 30. Dezember 2015, 3. Teil

Der Stadtrechnungshof Wien stellte fest, dass im gesamten Wiener StadtwerkeKonzern in den Geschäftsjahren 2014 bis zum Zeitpunkt der Einschau im vierten Quartal 2017 keine Treuhandverhältnisse mit Dritten vorlagen. Die im Zuge der damaligen Errichtung der HH 59 Garagenerrichtungs- und Betriebs GmbH abgeschlossene Treuhandschaft war Ende 2013 aufgelöst worden.


Hinsichtlich der Einhaltung von Vergabebestimmungen im Konzern war festzustellen, dass die Wiener Stadtwerke Holding AG in ihren konzernintern verbindlichen Vergabehandbüchern bzw. Beschaffungsleitlinien zahlreiche Anweisungen vorgegeben und Maßnahmen gesetzt hatte, um die Einhaltung des Bundesvergabegesetzes 2006 bzw. der konzerninternen Vergabevorschriften sicherzustellen. Diesbezügliche Prüfungen der Konzernunternehmen werden von der Konzernrevision vorbildhaft durchgeführt.

Vollständiger Text