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MA 5, MA 6 und MA 50, Prüfung der Verrechnung von Wohnbauförderungsmaßnahmen aufgrund der Rechnungsabschlussprüfung für die Jahre 2015 und 2016

Infolge der Prüfung der Rechnungsabschlüsse der Jahre 2015 und 2016 wurde die Ausgabenverrechnung von objektbezogenen Wohnbauförderungsmaßnahmen in den Bereichen Neubau und Sanierung einer vertieften Einschau unterzogen. Die Verrechnung der Gebührstellung und der Zahlung der Darlehen und Zuschüsse war von der Magistratsabteilung 6 auf Anordnung der Magistratsabteilung 50 durchzuführen, wobei die Magistratsabteilung 5 für die Überwachung des Budgetrahmens zuständig war.


Die Prüfung ergab, dass die Magistratsabteilung 50 die Bestandsführung und die Magistratsabteilung 6 die Verrechnung der Wohnbauförderungsmaßnahmen auf nicht integrierte EDV-Lösungen umstellten und damit der Empfehlung des ehemaligen Kontrollamtes zur Implementierung eines durchgängigen, integrativen Informationssystems nicht entsprochen wurde.


Weiters war festzustellen, dass die Verbuchungspraxis bei den Darlehen und Zuschüssen primär auf die Einhaltung des Budgetrahmens ausgerichtet war, dabei aber die haushaltsrechtlichen Vorgaben nur teilweise berücksichtigt wurden. In den Jahren 2013 bis 2017 erhöhten sich die schließlichen Zahlungsrückstände vor allem aufgrund von Baubeginns- und Baufertigstellungsverzögerungen deutlich auf 598,98 Mio. EUR. Unter Hinzurechnung der noch nicht zur Gebühr gestellten Zusicherungsverbindlichkeiten betrugen die der Wohnbauförderung zuordenbaren Verbindlichkeiten der Stadt Wien mit Stand 31. Dezember 2017 insgesamt 1,66 Mrd. EUR.


Die Empfehlungen des Stadtrechnungshofes Wien zielten insbesondere auf einen vollständigen Ausweis aller Zusicherungsverbindlichkeiten im Rechnungsabschluss und auf die Etablierung einer durchgängigen, einheitlichen und haushaltsrechtskonformen Verrechnung der Wohnbauförderung ab.

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