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MA 42, Baumschutz auf öffentlichen Grünflächen, insbesondere im Zusammenhang mit Veranstaltungen

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog den Baumschutz auf öffentlichen Grünflächen, insbesondere im Rahmen von Veranstaltungen, einer Prüfung.


Bei den Begehungen des Stadtrechnungshofes Wien zeigten sich Bodenverdichtungen, Beschädigungen von Ästen durch Kranausleger, Baumstammverletzungen infolge von fehlendem oder nicht normgemäß ausgeführtem Stammschutz, Verletzungen von Baumwurzeln sowie nicht normgemäße Befestigungen an Bäumen.


Die Magistratsabteilung 42 nahm den aufgezeigten Verbesserungsbedarf umgehend zum Anlass, in ihren Verträgen ergänzende baumschutzrelevante Bestimmungen festzulegen. Dennoch waren im Hinblick auf eine Verbesserung der Situation Empfehlungen auszusprechen, um etwa eine dem Baumschutz entsprechende Aufstellung von Containerunterkünften bzw. Materiallagerungen zu erreichen.


Die Prüfung des Stadtrechnungshofes Wien bewirkte, dass die geprüfte Stelle bereits im Prüfungszeitraum Veranlassungen betreffend den Baumschutz traf. Bei Sicherstellung der empfohlenen zeitgerechten und normgemäßen Schutzmaßnahmen sollten Verletzungen des Baumschutzes bei Veranstaltungen auf öffentlichen Grünflächen künftig deutlich entgegengewirkt werden. Durch die empfohlene Abstimmung der Magistratsabteilung 42 mit jenen Behörden, die Veranstaltungen, Märkte oder die Nutzung von öffentlichem Gut für Auf- und Abbauarbeiten genehmigen, sollte der Schutz der Bäume künftig zusätzlich verbessert werden.

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