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Wien Energie GmbH, Überprüfung der Investition in den Windpark Ebreichsdorf durch die Wien Energie GmbH, Prüfungsersuchen gem. § 73e Abs. 1 WStV vom 21. Oktober 2016

Die FPÖ-Gemeinderäte Herr Mag. Dr. Alfred Wansch und Herr Klaus Handler richteten am 21. Oktober 2016 gem. § 73e Abs. 1 der Wiener Stadterfassung an den Stadtrechnungshof Wien das Ersuchen, "als Präventivmaßnahme (bevor die Wien Energie GmbH in einen weiteren kostspieligen und unwirtschaftlichen Windpark investiert) den geplanten und bereits im Genehmigungsverfahren befindlichen Windpark Ebreichsdorf auf Richtigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen".


Im Prüfungsersuchen wurde weiters ausgeführt, dass die Prüfung insbesondere folgende Punkte erfassen möge:


1) Plausibilitätsprüfung und Wirtschaftlichkeitsvergleich der Einreichunterlagen der Projektwerberin Wien Energie GmbH mit dem meteorologischen Gutachten der Enairgy Windenergie GmbH, den offiziellen Daten des Windatlas und den Daten des Ökostromberichts der E-Control.


2) Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit hinsichtlich Standorttauglichkeit des Windparks im Hinblick auf die effiziente Nutzung der Windenergie und Gesamtkosten inklusive Netzanbindung, Errichtungs-, Betriebs-, Wartungs- und Rückbaukosten.


3) Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Ausbaus und des Betriebes der Anlage unter besonderer Berücksichtigung der Vergabe von Förderverträgen und damit einher gehenden massiven Verzögerungen.


4) Ausbau des Windparks Ebreichsdorf im Hinblick auf die Fehlinvestitionen der Wien Energie GmbH in ost- und südeuropäische Windkraftanlagen."


Die Wien Energie GmbH beauftragte zwei Windgutachten für den Standort Ebreichsdorf, die beide den jährlichen möglichen Windertrag errechneten. Allerdings verzichtete die Wien Energie GmbH auf eine gesonderte Windmessung im Projektgebiet. Die im Zuge der Projektentwicklung erstellten Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Wien Energie GmbH zeigten die voraussichtliche Wirtschaftlichkeit des Projektes, es wurden aber vom Stadtrechnungshof Wien in einigen Punkten Verbesserungen angeregt.


Verschiedenste Ursachen für Projektverzögerungen führten dazu, dass die Wien Energie GmbH den Genehmigungsbescheid zur Errichtung und zum Betrieb des Windparks Ebreichsdorf nach Durchführung des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens erst mit Ende des Jahres 2016 erhielt. Allerdings wurde gegen diesen Bescheid Beschwerde eingelegt, sodass die Wien Energie GmbH spätestens mit einer Projektrealisierung ab dem Jahr 2020 rechnete.


Die geplanten Windkraftanlagen des Windparks Ebreichsdorf wurden Ende des Jahres 2016 als Ökostromanlagen anerkannt, wodurch die Wien Energie GmbH Förderungsanträge bei der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG stellen konnte.


Die Einschau führte im Wesentlichen zu Empfehlungen hinsichtlich der Erstellung und der Aktualisierung der standardisierten Wirtschaftlichkeits- und Investitionsrechnung für den Windpark Ebreichsdorf bei Baureife des Projektes. Weiters wäre der durch die Konzernrichtlinie sowie der durch die Geschäftsordnung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates vorgegebene Genehmigungsprozess für Investitionen einzuhalten. Schließlich wäre diese Investitionsentscheidung nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Stadtrechnungshof Wien hielt weiters fest, dass zum Zeitpunkt der Einschau die Wirtschaftlichkeit des geplanten Windparks Ebreichsdorf nicht abschließend beurteilt werden konnte, da die Gesamterrichtungskosten noch nicht feststanden und die vorgelegten Berechnungen der Wien Energie GmbH auf langfristigen Prognosen beruhten.


Was die endgültigen wirtschaftlichen Verluste aufgrund des Ausstieges aus den Windkraftentwicklungsprojekten in Polen und Rumänien betraf, stellte der Stadtrechnungshof Wien fest, dass diesen die positive wirtschaftliche Entwicklung einer ungarischen Tochtergesellschaft, die seit dem Jahr 2008 einen Windpark in Ungarn betreibt, gegenüberstand.

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