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MA 56, Prüfung der elektrischen Anlagen in öffentlichen Pflichtschulen; 2. Nachprüfung

Der Stadtrechnungshof Wien stellte bei seiner Nachprüfung im Bereich der elektrischen Anlagen in Schulen fest, dass den Empfehlungen des damaligen Kontrollamtes überwiegend nachgekommen worden war. Auch waren alle damals in den Schulen vorgefundenen Mängel zwischenzeitlich behoben worden. Gesamtheitlich gewann der Stadtrechnungshof Wien bei seinen nunmehrigen stichprobenweisen Besichtigungen den Eindruck, dass diese Anlagen nun besser gewartet und betrieben wurden, als damals.


Der Stadtrechnungshof Wien empfahl der Magistratsabteilung 56, das von der Magistratsabteilung 34 zur Verfügung gestellte Informationssystem mit Überprüfungsbefunden zu nutzen, um so einen Überblick über den Zustand der Schulen, beispielsweise zur Planung von budgetären Maßnahmen, zu erhalten.


Ebenso empfahl der Stadtrechnungshof Wien der Magistratsabteilung 56, eine klare Regelung über die Verantwortlichkeiten beim Betrieb von Notbeleuchtungsanlagen in Schulen zu treffen.


Im Zuge der Prüfung konnte eine Lösung dafür gefunden werden, wie die nahezu in allen Schulen fehlenden Übersichtsschaltpläne der elektrischen Anlagen kostengünstig erstellt werden könnten. Mit der nunmehr geplanten Vorgehensweise könnte mit geringem Aufwand für jede Schule ein Übersichtsschaltplan für die elektrischen Anlagen in längstens fünf Jahren vorhanden sein.

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