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MA 21A, MA 21B, MA 28, MA 42, MA 56, MA 69, Prüfung des Vollzuges des § 1a Bauordnung, Städtebauliche Verträge Prüfungsersuchen gem. § 73e Abs. 1 WStV vom 22. Dezember 2017

Aus Anlass eines Prüfungsersuchens gemäß § 73e Abs. 1 der Wiener Stadtverfassung prüfte der Stadtrechnungshof Wien die auf Grundlage der im Jahr 2014 in Kraft getretenen Bestimmung des § 1a Bauordnung für Wien abgeschlossenen städtebaulichen Verträge. Neben der Beantwortung der im Prüfungsersuchen angeführten Fragen stellte ein weiterer Prüfungsschwerpunkt die Mitwirkung des Magistrats der Stadt Wien am Abschluss der städtebaulichen Verträge dar.


Im Betrachtungszeitraum der Jahre 2014 bis 2017 schloss der Magistrat der Stadt Wien - nach jeweiliger Genehmigung durch das zuständige Kollegialorgan der Gemeinde Wien - zu zehn Bauvorhaben städtebauliche Verträge ab. Ausgehend von Widmungsverfahren, in deren Rahmen unter Beteiligung von Fachdienststellen des Magistrats der Infrastrukturbedarf erhoben wurde, erfolgte die vertragliche Ausarbeitung der städtebaulichen Verträge zwischen dem Magistrat der Stadt Wien und den jeweiligen Vertragspartnerinnen.


Festzustellen war, dass die anfänglichen Probleme beim Vollzug der Bestimmung des § 1a Bauordnung für Wien durch die zwischenzeitliche Setzung verschiedener organisatorischer Maßnahmen behoben wurden. Weiters orientierte sich die inhaltliche Gestaltung der städtebaulichen Verträge an den gesetzlichen Vorgaben, wobei die Inanspruchnahme externer rechtlicher Beratungsleistungen insbesondere auf das nicht vorhandene magistratsinterne Know-how im Zusammenhang mit der rechtlichen Ausgestaltung von städtebaulichen Verträgen zurückzuführen war.


Die Prüfung der im Rahmen des Prüfungsersuchens zu behandelnden Aspekte, wie z.B. das Gebot gemäß § 1a Abs. 3 Bauordnung für Wien, führte zu keinen Beanstandungen. Im Rahmen der abgeschlossenen städtebaulichen Verträge wurden im Zusammenhang mit den festgelegten geldwerten bzw. bewertbaren Leistungspflichten Erfüllungsgarantien in der Höhe von insgesamt rd. 38,50 Mio. EUR und zusätzlich Kostenbeiträge in der Höhe von insgesamt rd. 2,70 Mio. EUR vereinbart.

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