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Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund, Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen in Abteilungen für Nuklearmedizin

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen in allen fünf Einrichtungen für Nuklearmedizin des Krankenanstaltenverbundes einer Prüfung. Vorrangig wurde die Beachtung der baurechtlichen und strahlenschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten der ArbeitnehmerInnenschutz und das Vorhandensein von Bewilligungen nach dem Krankenanstaltenrecht.


Vereinzelt fehlten die erforderlichen Bewilligungen bzw. konnten diese nicht vorgewiesen werden. Demgegenüber war die Beurteilung des bewilligten Umfanges im Allgemeinen Krankenhaus nur eingeschränkt möglich, da wesentliche Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt wurden.


Grundsätzlich war festzustellen, dass in Bezug auf die Handhabung radioaktiver Stoffe bzw. in Bezug auf die Einhaltung strahlenschutzrechtlicher Vorschriften seitens der handelnden Personen ein hohes Maß an Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit gegeben war.


Im Zuge der Prüfung stieß der Stadtrechnungshof Wien auf unterschiedliche Planungsund Strategiedokumente, welche für den Bereich der Nuklearmedizin in Wien Zielvorgaben enthielten. Dabei fiel auf, dass für die Nuklearmedizin in Wien kein nachvollziehbares und den wissenschaftlichen Entwicklungen Rechnung tragendes Konzept existierte. So war vor allem die geplante Reduktion der Therapiebetten nicht schlüssig dargestellt.


Weiters war aufgrund fehlender Kennzahlen zu den Leistungsdaten wie z.B. die durchgeführten Untersuchungen und Therapien ein Benchmarking der einzelnen Einrichtungen nicht möglich. Ebenso blieb die Frage unbeantwortet, ob eine zentralisierte Versorgung des Krankenanstaltenverbundes mit selbstherstellbaren bzw. kurzlebigen Radionukliden aus einem dafür geeigneten Zyklotronzentrum sinnvoll und durchführbar ist.

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