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MA 33, MA 34 und MA 51, Maßnahmen des Magistrats der Stadt Wien zur Verringerung der Lichtverschmutzung; Nachprüfung bei objektverwaltenden Dienststellen

Bei seiner Nachprüfung betreffend die Maßnahmen des Magistrats der Stadt Wien zur Verringerung der Lichtverschmutzung im objektverwaltenden Bereich kam der Stadtrechnungshof Wien zum Ergebnis, dass von der Magistratsabteilung 33 den Empfehlungen des damaligen Kontrollamtes gefolgt worden war. Darüber hinaus entwickelte die Magistratsabteilung 33 zahlreiche weitere Maßnahmen und Aktivitäten, um die Lichtverschmutzung durch die öffentliche Beleuchtung in Wien gering zu halten bzw. weiter zu reduzieren.


Ebenso folgte die Magistratsabteilung 34 im Wesentlichen den Empfehlungen des damaligen Kontrollamtes. Es gab jedoch noch Bedarf zur Setzung von weiteren geeigneten Maßnahmen, wie beispielsweise zur lichttechnischen Schulung von Mitarbeitenden. Ebenso wären Kriterien zur Reduzierung von Lichtverschmutzung in den Leistungsverzeichnissen anzuführen.


Hinsichtlich der Magistratsabteilung 51 war festzustellen, dass diese kaum Informationen über die lichttechnischen Außenanlagen der verpachteten Sportstätten besaß. Daher empfahl der Stadtrechnungshof Wien, entsprechende Unterlagen einzufordern und die Pächterinnen bzw. Pächter auf die Vermeidung von Lichtverschmutzung hinzuweisen. Ebenso sollte die Magistratsabteilung 51 in künftigen Leistungsverzeichnissen für Flutlichtanlagen Kriterien zur Verringerung der Lichtverschmutzung mit aufnehmen.


Die Nachprüfung des Stadtrechnungshofes Wien zeigte, dass aufbauend auf den Empfehlungen des damaligen Kontrollamtes eine Vernetzung innerhalb der verschiedensten Dienststellen des Magistrats der Stadt Wien samt Wissensaustausch betreffend das Thema "Lichtverschmutzung" stattgefunden hat.


Zudem wurde das Interesse sowie das Bewusstsein über einfach umzusetzende Maßnahmen zur Vermeidung von Lichtverschmutzung in den Dienststellen geweckt und bei den meisten Dienststellen wurden schon entsprechende Maßnahmen gesetzt.

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