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MA 64, Aufsichtsbehördliche Maßnahmen nach Vorfällen bei U-Bahnen

Die Magistratsabteilung 64 legte über die ihr von der U-Bahn-Betreiberin gemeldeten Vorfälle und über Beschwerden bei U-Bahnen sorgfältig gestaltete aufsichtsbehördliche Akten an. Bei der Aktenbearbeitung waren erforderlichenfalls Amtssachverständige aus anderen Magistratsabteilungen eingebunden.


Medienberichte über Vorfälle bei U-Bahnen wurden von der Magistratsabteilung 64 laufend durchgesehen, um das Einhalten der behördlichen Meldepflicht des Eisenbahnunternehmens über Vorkommnisse im U-Bahn-Betrieb, die öffentliches Aufsehen erregten, zu überwachen und gegebenenfalls fehlende Vorfallsmeldungen bei der U-BahnBetreiberin einzufordern.


Die Durchsicht von Feuerwehr- und Rettungsberichten durch den Stadtrechnungshof Wien ergab nur in zwei Fällen die Notwendigkeit, nicht gemeldete Vorfälle von relevanten Betriebsereignissen in U-Bahn-Anlagen nachträglich aufsichtsbehördlich zu prüfen.


Die vorliegende Prüfung des Stadtrechnungshofes Wien trägt zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der aufsichtsbehördlichen Tätigkeit bei, wobei die Verwertung von Informationen aus Einsatzberichten der Feuerwehr die Sicherheit bei U-Bahnen weiter erhöhen kann.

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