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MA 17, MA 13, FSW, Prüfung der schulischen und außerschulischen Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung

Der Stadtrechnungshof Wien stellte bei seiner Prüfung fest, dass es keine zentrale Stelle in der Stadt Wien gab, die sämtliche Maßnahmen und Förderungen im Bereich der schulischen und außerschulischen Bildung für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung erfasste und koordinierte. Es war dabei jedoch zu berücksichtigen, dass aufgrund der globalen Fluchtbewegungen und der sich infolge überschlagenden Ereignisse im Jahr 2015 von den Entscheidungsträgerinnen bzw. Entscheidungsträgern der Stadt Wien zunächst andere Prioritäten, wie die Erstversorgung, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen, gesetzt wurden.


Der Stadtrechnungshof Wien sah es als sinnvoll und notwendig an, das in dieser Situation gewonnene Wissen für möglicherweise in Zukunft stattfindende, ähnliche Ausnahmesituationen in der Stadt Wien zu erhalten.


Bezüglich des nach wie vor bestehenden Planungsbedarfs außerschulischer Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung wurde angeregt, regelmäßige Bildungsbedarfsprognosen zu erstellen und das Angebot entsprechend der prognostizierten Nachfrage auszurichten.


Die Gesamtkosten der von der Stadt Wien in den Jahren 2014 bis 2017 geförderten bzw. selbst durchgeführten Maßnahmen im Bereich der schulischen und außerschulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung konnten nicht genau bekannt gegeben werden.


Die Ausgaben für die Bildungsmaßnahmen in diesen Jahren, die der Zielgruppe direkt zuordenbar waren, betrugen rd. 12 Mio. EUR. Die Ausgaben für die Bildungsmaßnahmen, bei denen der Anteil der Zielgruppe nicht bekannt war, betrugen dementsprechend einen nicht quantifizierbaren Anteil von zusätzlich rd. 19 Mio. EUR.

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