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MA 5, Prüfung des Beteiligungsmanagements; Nachprüfung

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog im Jahr 2014 das Beteiligungsmanagement der Stadt Wien einer stichprobenweisen Prüfung. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde im Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2015, MA 5, Prüfung des Beteiligungsmanagements, StRH IV - 5-1/15, dargestellt. Der Umsetzungsstand der diesbezüglichen Empfehlungen wurde in der Maßnahmenbekanntgabe im Jahr 2015 bekannt gegeben.


Im Zuge der nunmehrigen Nachprüfung wurden der Umsetzungsstand und die weitere Entwicklung in den Jahren 2015 bis 2017 einer näheren Betrachtung unterzogen, wobei auch auf aktuelle Entwicklungen im Jahr 2018 eingegangen wurde. Dafür nahm der Stadtrechnungshof Wien auch eine Einschau in ausgewählte Beteiligungen der Stadt Wien vor.


Der Stadtrechnungshof Wien stellte fest, dass die veröffentlichen Beteiligungsgrundsätze keine operativ umsetzbare Beteiligungsstrategie enthielten bzw. keine konkreten Zielsetzungen für Beteiligungen dokumentiert waren.


Für die Umsetzung des Beteiligungscontrollings war von der Magistratsabteilung 5 ein externes sowie ein internes Berichtswesen etabliert worden. Der Stadtrechnungshof Wien würdigte dies und empfahl eine Weiterentwicklung der bereits gesetzten Maßnahmen.


Die Nachprüfung ergab außerdem, dass für eine einheitliche Vorgangsweise der Magistratsabteilungen hinsichtlich des Beteiligungs- und Leistungscontrollings die Setzung von Mindeststandards im Beteiligungsmanagement notwendig wäre. Weiters wurde die Erstellung eines Beteiligungshandbuches angeregt und empfohlen, die Organisationsstruktur weiter zu vereinfachen.

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