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MA 40, Vorgehensweise bei Beschwerden gegen Mindestsicherungsbescheide

Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die Vorgehensweise der Magistratsabteilung 40 bei der Bearbeitung von Beschwerden gegen Bescheide im Zusammenhang mit der Gewährung, der Ablehnung oder der Rückforderung von Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung.


Zweck der Prüfung war die Verbesserung von Verfahrensabläufen im Rahmen der Bearbeitung von Beschwerdeverfahren.


Die Prüfung zeigte, dass die mit der Bearbeitung derartiger Beschwerden befasste Stabsstelle Sozialrechtlicher Support nur in Ausnahmefällen an mündlichen Verhandlungen am Verwaltungsgericht Wien teilnahm und auch nur in vergleichsweise wenigen Fällen von der Möglichkeit Gebrauch machte, eine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen.


Aus der Sicht des Stadtrechnungshofes Wien wären einerseits eine aufgabenadäquate Personalbemessung vorzunehmen und andererseits Maßnahmen zu setzen, welche die Zahl der Verfahren am Verwaltungsgericht Wien reduzieren bzw. die entscheidungsrelevanten Sachverhalte für die Verhandlungen genauer präzisieren.

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