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MA 51, Prüfung des Wassersportzentrums Neue Donau; Folgeprüfung

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die Sportstättenförderung der Magistratsabteilung 51 über die Errichtung einer "Wildwasserstrecke Neue Donau" und die Generalsanierung sowie den Ausbau des Ruderzentrums einer Folgeprüfung. Die Förderungsmittel waren von der Stadt Wien in den Jahren 2010 bis 2012 ausbezahlt worden. Da eine Prüfung über die Verwendung der genehmigten Förderungsmittel der Stadt Wien bereits im Bericht - "MA 51, Prüfung des Wassersportzentrums Neue Donau, StRH SWB - 51-1/15" zum Teil abgehandelt wurde, erstreckte sich die Folgeprüfung ausschließlich auf die Generalsanierung und den Ausbau des Ruderzentrums.


Die Prüfung zeigte, dass die Magistratsabteilung 51, trotz deutlichem Abweichen der Projektumsetzungen von der Förderungsvereinbarung keine Rückforderung der Förderungsmittel angestrebt hatte. Insbesondere war der zeitliche Rahmen, der die Generalsanierung und den Ausbau des Ruderzentrums bis Ende 2012 vorsah, nicht eingehalten worden. Zum Prüfungszeitraum lag noch immer keine Beauftragung der Ausbauarbeiten des Ruderzentrums vor.

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