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MA 28, MA 42 und MA 59, Prüfung der Vergabe von Weihnachtsmärkten in Wien, ausgenommen den Wiener Christkindlmarkt am Rathausplatz Prüfungsersuchen gemäß § 73e Abs. 1 WStV vom 22. Dezember 2017

Aus Anlass eines Prüfungsersuchens wurde vom Stadtrechnungshof Wien die Aufgabenwahrnehmung der Stadt Wien hinsichtlich der Überlassung von öffentlichen Flächen zur Abhaltung von Weihnachtsmärkten in den Jahren 2015 bis 2017 stichprobenweise geprüft. Ausgenommen davon wurde die Fläche des Wiener Christkindlmarktes am Rathausplatz, diesbezüglich erfolgt ein eigener Prüfungsbericht.


Die Zustimmungen zur Nutzung öffentlicher Flächen zur Abhaltung von Weihnachtsmärkten wurden für öffentliche Verkehrsflächen von der Magistratsabteilung 28, für öffentliche Parkanlagen von der Magistratsabteilung 42 und für Marktflächen von der Magistratsabteilung 59 erteilt. Die Überlassungen dieser Flächen erfolgten in allen Fällen aufgrund der rechtlichen Bestimmungen unentgeltlich.


Das marktbehördliche Bewilligungsverfahren zur Abhaltung eines Weihnachtsmarktes wurde durch die Magistratsabteilung 59 durchgeführt. Für die Abhaltung der Weihnachtsmärkte auf Flächen der Stadt Wien war eine Marktgebühr gemäß Marktgebührentarif 2006 zu entrichten.


Verbesserungspotenzial erkannte der Stadtrechnungshof Wien bei der Magistratsabteilung 28 hinsichtlich der Protokollierung der Verfahrensakte von Anlassmärkten. Bei der Magistratsabteilung 42 ergaben sich Empfehlungen bezüglich der Entgeltvereinbarung und der Aufbewahrung der abgeschlossenen Benutzungsübereinkommen.


Bei der Abwicklung der marktbehördlichen Verfahren durch die Magistratsabteilung 59 waren Empfehlungen im Bereich der Einhaltung der rechtlichen Genehmigungsbestimmungen und der Vorschreibung der Marktgebühren auszusprechen.

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