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MA 7 und AUSTRIAN FASHION ASSOCIATION - Verein zur Förderung österreichischen Modedesigns, Prüfung der Gebarung; Subventionsprüfung

Die Prüfung des Stadtrechnungshofes Wien zeigte, dass der Verein AUSTRIAN FASHION ASSOCIATION - Verein zur Förderung österreichischen Modedesigns um eine ordentliche Vereins- und Geschäftsführung bemüht war. Der Stadtrechnungshof Wien würdigte das Engagement des Vereinsvorstandes sowohl in künstlerischer als auch in administrativer Hinsicht. So versuchte dieser, den Abrechnungsanforderungen der förderungsgebenden Stellen durch entsprechende ausführliche Unterlagen gerecht zu werden.


Dennoch ergaben sich insbesondere Feststellungen hinsichtlich der Rechnungsprüfung und der Buchführung des Vereines AUSTRIAN FASHION ASSOCIATION - Verein zur Förderung österreichischen Modedesigns. So waren unter anderem die gemäß Vereinsgesetz vorgesehenen Rechnungsprüfungsfristen einzuhalten. Hinsichtlich der Buchführung wurde aufgrund der Komplexität des Vereines AUSTRIAN FASHION ASSOCIATION - Verein zur Förderung österreichischen Modedesigns die Umstellung auf eine doppische Buchhaltung empfohlen. Ebenso sollte zwischen dem Verein AUSTRIAN FASHION ASSOCIATION - Verein zur Förderung österreichischen Modedesigns und seiner Tochtergesellschaft eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, in der die Tätigkeitsfelder sowie die damit verbundenen Verrechnungen klar festgelegt sind.


Aufgrund der Rechtskonstruktion zwischen dem Verein AUSTRIAN FASHION ASSOCIATION - Verein zur Förderung österreichischen Modedesigns und seiner Tochtergesellschaft wurde der Magistratsabteilung 7 empfohlen, die Finanzgebarung beider Organisationen in die Förderungskontrolle miteinzubeziehen.

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