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MA 21A, Planungs- und Umwidmungsverfahren zu Plandokument 8197, Gallitzinstraße 1, 1A, 3, 8 - 16, in Ottakring

Der Rathausklub der Wiener Freiheitlichen Landtagsabgeordneten und Gemeinderäte stellte gemäß § 73e der Wiener Stadtverfassung das Ersuchen, der Stadtrechnungshof Wien möge das Planungs- und Umwidmungsverfahren für den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Gallitzinstraße 1, 1A, 3, 8-16 im 16. Wiener Gemeindebezirk einer Prüfung der Ordnungsmäßigkeit unterziehen. Die Fragestellungen des Prüfungsersuchens erfassten auch das im Zusammenhang mit der Stadtentwicklung durchgeführte Partizipationsverfahren.


Die vom Stadtrechnungshof Wien durchgeführte Prüfung zeigte folgende Kritikpunkte, die zu entsprechenden Empfehlungen führten:


Der Erläuterungsbericht zur Antragstellung an den Gemeinderat hatte keine Darstellung enthalten, inwiefern durch den Widmungsentwurf auf die Nachhaltigkeitsziele des Wiener Biosphärenparkgesetzes Bedacht genommen wurde. Im Zusammenhang mit dem Partizipationsverfahren war aus Transparenzgründen die Veröffentlichung einer Expertise nach der öffentlichen Auflage des Entwurfs des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes kritisch zu beurteilen.


Die Einschau zeigte, dass entgegen dem Gemeinderatsbeschluss vom 16. Dezember 2016 für die im "Masterplan partizipative Stadtentwicklung" dargestellten Abläufe und Methoden noch keine entsprechenden Prozesse erarbeitet wurden. Das im Widmungsverfahren, gemessen an den Vorgaben aus dem Fachkonzept "Grün- und Freiraum" festgestellten Defizit an Grün- und Freiflächen wurde im Widmungsverfahren festgestellt, aber nicht im Erläuterungsbericht dargestellt und dem Gemeinderat nicht berichtet.

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