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MA 5, Prüfung des Ausweises von Drucksorten als Kassenbestand im Geldinventar aufgrund der Rechnungsabschlussprüfung für das Jahr 2014, Prüfung der Maßnahmenbekanntgabe der Magistratsabteilung 5

Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die Umsetzung der im Dezember 2017 veröffentlichten Maßnahmenbekanntgabe, die von der Magistratsabteilung 5 im Einvernehmen mit der Magistratsabteilung 6 zum ursprünglichen Bericht (s. Tätigkeitsbericht 2016, MA 5, Prüfung des Ausweises von Drucksorten als Kassenbestand im Geldinventar aufgrund der Rechnungsabschlussprüfung für das Jahr 2014; StRH SFR - 5-5/15), abgegeben wurde.


Dabei war festzustellen, dass zwei der insgesamt drei abgegebenen Empfehlungen entsprechend der Maßnahmenbekanntgabe der geprüften Stelle vollumfänglich umgesetzt wurden. Bei der nicht vollständig umgesetzten Empfehlung entsprach der Stand der Maßnahmenbekanntgabe insofern nicht dem Prüfungsergebnis, als schwebende Geldbewegungen aus dem Verkauf von Wertzeichen bzw. Parkscheinen weiterhin als Kassenbestand erfasst wurden. Der Stadtrechnungshof Wien sprach die Empfehlung aus, diese künftig vom Kassenbestand als Teil der Liquiden Mittel gemäß Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 buchhalterisch abzugrenzen.

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