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MA 59, Bauliche Maßnahmen an Marktständen; Nachprüfung

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die Magistratsabteilung 59 in ihrer Funktion als Behörde in Verfahren bzgl. baulicher Maßnahmen an Marktständen einer Nachprüfung.


Dabei wurde festgestellt, dass bei zwei der sechs vom Stadtrechnungshof Wien abgegebenen Empfehlungen eine vollständige Umsetzung nach Auffassung des Stadtrechnungshofes Wien noch nicht gegeben war. Es wurden daher neuerliche Empfehlungen ausgesprochen.


Die Akteneinschau im Rahmen der gegenständlichen Nachprüfung ergab, dass die Verfahrensabläufe für marktbehördliche Bewilligungen nicht ausreichend standardisiert waren bzw. in einem Prozessmanagementsystem abgebildet waren. Ebenso fehlte ein klares Konzept für die Ausführungskontrolle bzw. für lückenlose Überprüfungen von konsenslosen Baudurchführungen. In der Etablierung eines solchen Systems wurde wesentliches Verbesserungspotenzial gesehen. Nach Auskunft der Dienststelle war dies im Zeitpunkt der Prüfung bereits in Ausarbeitung.


Weiters wurden Verbesserungsmöglichkeiten bei der Abwicklung des marktbehördlichen Verfahrens nach verwaltungsrechtlichen Vorgaben festgestellt. So hätte die Behörde beispielsweise durch eine ausreichende Vollständigkeitsprüfung der Einreichunterlagen bzw. eine konsequentere Verfolgung der gesetzten Fristen die Verfahrensdauer in vielen Fällen verringern können. Ferner wären die Beweisthemen an die Amtssachverständigen präziser vorzugeben und die Beweiswürdigung im Bescheid schlüssig und nachvollziehbar zu formulieren.


Die gegenständliche Nachprüfung diente insbesondere dazu, die behördliche Tätigkeit in marktbehördlichen Verfahren auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Aspekte der Verfahrensökonomie zu untersuchen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

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