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Wiener Linien GmbH & Co KG, Mängelbehebung der U-Bahn-Stationen Donaustadtbrücke und Aspernstraße

Ausgehend von einem Bürgeranliegen betreffend im Jahr 2015 aufgetretene Wassereintritte auf den Bahnsteigen der U-Bahn-Stationen Donaustadtbrücke und Aspernstraße unterzog der Stadtrechnungshof Wien die Vorgangsweise der Wiener Linien GmbH & Co KG hinsichtlich der Behebung dieser Mängel einer Prüfung.


Besagte Mängel wurden von der Auftragnehmerin der Wiener Linien GmbH & Co KG, welche während der Errichtung der U-Bahn-Stationen für die Ausführung der Stahl- und Innenausbauarbeiten verantwortlich war, im Zuge der Gewährleistungsfrist ohne zusätzliche Kosten behoben.


Der Stadtrechnungshof Wien stellte jedoch fest, dass den Ursachen für gelöste und abgeplatzte Verschraubungen im Bereich der Brandrauchentlüftungsschächte und für undichte Verblechungen der U-Bahn-Station Aspernstraße nicht hinreichend genau auf den Grund gegangen wurde. Demnach wurden Empfehlungen zur Ursachenfindung ausgesprochen.


Der Zweck der Prüfung lag darin, allfällige Unzulänglichkeiten der geprüften Stelle bei Mängelbehebungen an neuerrichteten Bauteilen aufzuzeigen.


Bei Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen können künftig ähnliche Mängel unterbunden werden, womit erhöhten Instandhaltungsaufwendungen entgegen gewirkt werden kann.

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