Inhaltsverzeichnis

Friedhöfe Wien GmbH, Prüfung der Gebarung im Hinblick auf denkmalgeschützte Gebäude

Die Friedhöfe Wien GmbH ist infolge der Ausgliederung der Friedhofsverwaltung im Jahr 2008 Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Magistratsabteilung 43, wodurch auch das Eigentum an einer Vielzahl von Friedhofsgrundstücken übergegangen ist. Auf den insgesamt 46 Wiener Friedhöfen befinden sich zahlreiche Gebäude und Grabanlagen sowie sonstige Baulichkeiten, wobei im Jahr 2019 zumindest bei 16 Friedhöfen diverse Objekte unter Denkmalschutz standen. Einige dieser denkmalgeschützten Objekte dienten unmittelbar dem Betriebszweck der Friedhöfe Wien GmbH (wie Friedhofs- und Verwaltungsgebäude sowie Grabanlagen), einige dienten mittelbar dem Betriebszweck (wie Wohngebäude).


Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die Gebarung der Friedhöfe Wien GmbH im Hinblick auf denkmalgeschützte Gebäude und Grabanlagen sowie sonstige Baulichkeiten und stellte den Verwendungszweck dieser Gebäude samt deren allfälliger Verwertung durch Vermietung sowie den Sanierungs- und Instandhaltungsaufwand dar.


Die Einschau zeigte, dass im Prüfungszeitraum entsprechende Sanierungen von denkmalgeschützten Objekten durchgeführt wurden.


Grundsätzlich war festzuhalten, dass nur beim Wiener Zentralfriedhof die Denkmalschutzeigenschaft mittels Bescheid des Bundesdenkmalamtes ausgesprochen worden war. Allerdings konnte der diesbezügliche Bescheid nicht vorgelegt werden, wodurch der Stadtrechnungshof Wien nicht nachvollziehen konnte, welche Objekte letztlich unter Denkmalschutz standen. Die Einschau zeigte weiters, dass sich auf 15 anderen Friedhöfen in Wien denkmalgeschützte Objekte befinden, allerdings wurde dies mittels Verordnung des Bundesdenkmalamtes verfügt, wobei es sich laut Denkmalschutzgesetz dabei um eine vorläufige Unterdenkmalschutzstellung handelte.


Aufgrund der in der Einschau aufgezeigten Unklarheiten bezüglich der Denkmalschutzeigenschaft diverser Objekte wurde empfohlen, Anträge auf Einleitung von Feststellungsverfahren beim Bundesdenkmalamt zu stellen. Zudem war festzustellen, dass drei Friedhöfe als Gesamtanlage unter Denkmalschutz gestellt wurden, wodurch sich Rechtsfragen bezüglich der auf diesen Friedhöfen befindlichen Grabausstattungen ergaben. Weiters zeigte die Einschau, dass auch Kapellen und Mausoleen unter Denkmalschutz stehen, diese jedoch im Eigentum von Grabbenützungsberechtigten stehen und die betreffenden Grabbenützungsverträge hinsichtlich Denkmalschutzbestimmungen zu evaluieren wären.


Der Stadtrechnungshof Wien stellte in seiner Einschau auch fest, dass die Friedhöfe Wien GmbH bei zwei Friedhöfen noch nicht als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen war, weshalb eine diesbezügliche Richtigstellung empfohlen wurde.

Vollständiger Text