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Facilitycomfort Energie- und Gebäudemanagement GmbH, Prüfung der Gebarung

Die ursprüngliche Kernkompetenz der im Jahr 1978 unter früherem Firmennamen gegründeten Facilitycomfort Energie- und Gebäudemanagement GmbH war in der dezentralen Energieversorgung gelegen. Im Jahr 1996 hatte die Gesellschaft ihre Kompetenz um das zweite Geschäftsfeld Facilitycomfort erweitert. Die Gesellschaft hatte ab dem Jahr 2000 ein umfassendes Beteiligungsportfolio aufgebaut, welches mittels Beschlusses der Muttergesellschaft ab dem Jahr 2014 wieder sukzessive veräußert wurde.


Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die Gebarung der Facilitycomfort Energie- und Gebäudemanagement GmbH für die Jahre 2015 bis 2017, wobei auch Entwicklungen früherer Jahre bzw. des Jahres 2018 berücksichtigt wurden.


Hinsichtlich der Ertragslage der Facilitycomfort Energie- und Gebäudemanagement GmbH empfahl der Stadtrechnungshof Wien die Erreichung eines zumindest ausgeglichenen Betriebsergebnisses. Insbesondere wurde empfohlen, den Umsatz je Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer zu steigern, die Aufwendungen zu redimensionieren sowie sämtliche Positionen auf ihre (vertragliche) Reduktionsfähigkeit hin zu überprüfen.


Der Stadtrechnungshof Wien bemängelte, dass Aufzeichnungen über angefallene Aufwendungen für das ursprünglich bestandene bzw. später reduzierte Beteiligungsengagement fehlten. Betriebswirtschaftlich relevante Werthaltigkeitstests führte die Gesellschaft nicht durch.


Im Zusammenhang mit dem neuen Geschäftsfeld Immobilienentwicklung empfahl der Stadtrechnungshof Wien, die Rentabilität des künftigen Geschäftsmodells aufgrund laufend steigender Baukosten im Auge zu behalten. Der Stadtrechnungshof Wien hielt fest, dass im Fall einer künftigen Änderung des Unternehmensgegenstandes eine klar ausformulierte Strategie in Abstimmung mit den Zielen der Strategielandkarte des Wiener Stadtwerke-Konzerns zu erstellen und dafür messbare Zielerreichungskriterien zu definieren wären.

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