Aufgaben

Der Stadtrechnungshof hat die gesamte Gebarung der Gemeinde und der von ihren Organen verwalteten, mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Fonds, Stiftungen und Anstalten auf die ziffernmäßige Richtigkeit, auf die Ordnungsmäßigkeit und auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Ferner obliegt ihm die Prüfung der Gebarung von wirtschaftlichen Unternehmungen, an denen die Gemeinde zumindest mit 50 v. H. des Stamm-, Grund oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die sie aufgrund anderer Maßnahmen tatsächlich beherrscht. Unter die Prüfkompetenz fallen auch Einrichtungen, die Zuwendungen aus Gemeindemitteln erhalten, für die die Gemeinde eine Haftung übernimmt oder die Gemeindemittel treuhändig verwalten (Gebarungskontrolle), sofern sich die Gemeinde eine Kontrolle vorbehalten hat.

Darüber hinaus hat er als Besonderheit unter den österreichischen Rechnungshöfen bzw. Kontrollämtern auch die den Organen der Gemeinde zu kommende Vollziehung der sich auf die Sicherheit des Lebens oder der Gesundheit von Menschen beziehenden behördlichen Aufgaben zu prüfen; ebenso obliegt ihm die Prüfung, ob bei den der Gebarungsprüfung unterliegenden Unternehmungen sowie bei den von den Organen der Gemeinde verwalteten Einrichtungen und Anlagen, von denen eine Gefahr für die Sicherheit des Lebens oder der Gesundheit von Menschen ausgehen kann, ausreichende, angemessene und ordnungsgemäße Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden (Sicherheitskontrolle).

Weiters wirkt der Stadtrechnungshof bei der Überprüfung der Gebarung von Finanzmittel der Europäischen Union mit und unterstützt den Europäischen Rechnungshof bei seiner Tätigkeit.

Das gesamte der Kontrolle unterliegende Finanzvolumen mit Erträgen von rd. 27 Mrd. EUR und Aufwendungen von rd. 29 Mrd. EUR verteilt sich auf den Kernmagistrat, die Unternehmungen gemäß § 71 WStV, die Beteiligungen sowie die verwalteten Einrichtungen der Stadt Wien (Grundlage: Rechnungsabschluss 2021). Die Bilanzsumme der genannten Einrichtungen, die der Prüfungskompetenz des Stadtrechnungshofes Wien unterliegen, betrug zum Rechnungsabschlussstichtag 2021 in etwa 69 Mrd. EUR. Angemerkt wird, dass es sich bei den ausgewiesenen Finanzdaten um eine nicht konsolidierte Darstellung handelt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtrechnungshofes beschäftigen sich im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit mit der Verwendung der Wiener Steuermittel und der Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Wienerinnen und Wiener, aber auch der Besucherinnen und Besucher unserer Stadt.

Unser Verständnis und unsere Herangehensweise im Zusammenhang mit Prüfung und Berichtslegung finden ihren Ausdruck im Leitbild.

Prüfaufgaben des Stadtrechnungshofes

Gebarungskontrolle (inklusive Bauwirtschaftskontrolle)

  • Prüfung der Einnahmen und Ausgaben, einschließlich Vermögensgebarung
  • Prüfung der buchmäßigen Aufzeichnungen
  • Prüfung der Einhaltung des Voranschlages und der Wirtschaftspläne
  • Prüfung der Jahresabschlüsse
  • Prüfung der Kassenbestände und Sachbestände
  • Organisationsprüfungen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • Prüfung der Vergabe von Leistungen
  • Prüfung der Vollziehung der behördlichen Aufgaben 
  • Bauwirtschaftskontrolle
    • Planung
    • Vergabe von Leistungen
    • Bauabwicklung
    • Abrechnung
    • Übernahme und Schlussfeststellung

Sicherheitskontrolle

  • Vollziehung der behördlichen Aufgaben 
  • Durchführung ausreichender, angemessener und ordnungsgemäßer Sicherheitsmaßnahmen
  • Bauliche Sicherheit
  • Sicherheit von Verkehrswegen
  • Sicherheit öffentlicher Verkehrsmittel
  • Brandschutz
  • Strahlenschutz
  • Betriebliche und betriebstechnische Sicherheit

Produkte des Stadtrechnungshofes