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Magistratsabteilung 21 A, 21 B - Stadtteilplanung und Flächennutzung, Koordination der Dienststellen bzgl. der für den Bebauungsplan vorgeschlagenen besonderen Bestimmungen

Das Kontrollamt stellte im Rahmen seiner Tätigkeit fest, dass in den Verfahren zur Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne formale, aber auch teilweise sachliche Unterschiede bei der Gestaltung der für das jeweilige Planungsgebiet geltenden so genannten Besonderen Bestimmungen (BB) auftraten.

Anhand aktueller Akten wurde das Vorgehen hinsichtlich der Formulierung bzw. die Koordination der BB innerhalb der Magistratsabteilungen 21 A - Stadtteilplanung und Flächennutzung Innen-West und 21 B - Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd-Nordost durch die einzelnen Dezernate sowie eine allfällige abteilungsübergreifende Absprache einer stichprobenweisen Prüfung unterzogen.

Das Kontrollamt fand heraus, dass der vor Jahren eingeleitete Prozess der Erreichung einer Standardisierung von BB überwiegend anlassbezogen erfolgte; für das Zehn-Jahres-Programm, bei dem eine Vielzahl von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen des gesamten Wiener Stadtgebietes überarbeitet wurde, standen standardisierte BB noch nicht zur Verfügung.

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