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Magistratsabteilung 28 - Straßenverwaltung und Straßenbau, Prüfung von Bauvorhaben auf der Basis von Rahmenverträgen

Die Magistratsabteilung 28 - Straßenverwaltung und Straßenbau wickelt jährlich eine Vielzahl von Kleinbaustellen ab, die mit Gewerbetreibenden abgeschlossene Rahmenverträge als Basis haben. Der Abruf der Leistungen erfolgt unter Beachtung von Obergrenzen für Einzelauftragssummen mittels Bestellscheinen, auf denen neben dem Datum der Ausstellung auch die Örtlichkeit der Leistungserbringung, der Arbeitsumfang, der Baubeginn, die Leistungsfrist und die vorgesehenen Kosten anzuführen sind. Die Magistratsabteilung 28 unterließ es in einigen Fällen, jene Angaben, die für eine Beurteilung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich sind, festzuhalten.

Das Kontrollamt empfahl u.a., beim Festlegen von Arbeitsbeginn und Leistungsfristen die notwendigen Ausführungszeiten der Bauvorhaben realistisch einzuschätzen, um eine "optimal koordinierte und rasche Baudurchführung" auf öffentlichen Verkehrsflächen zu erreichen.

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