Inhaltsverzeichnis

Fonds Soziales Wien, Prüfung der Übernahme und Vollzug von Agenden aus dem Bereich Gesundheit und Soziales der Stadt Wien durch den Fonds Soziales Wien; Ersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 29. Juni 2005

Aus Anlass eines Prüfersuchens wurde die seit Juli 2004 dem Fonds Soziales Wien (FSW) obliegende Vollziehung von Agenden aus dem Bereich Gesundheit und Soziales untersucht, wobei besonderes Augenmerk auf die Umstellung von den bisher gepflogenen Dienstleistungsverträgen auf das System der Förderung von Individuen, Objekten und Projekten zu legen war.

Wenngleich eine abschließende Beurteilung des Fördersystems - bzgl. seiner rechtlichen Ausgestaltung mangels entsprechender Lehre und Judikatur bzw. hinsichtlich seiner wirtschaftlichen und administrativen Auswirkungen auf die Stadt Wien und die Klienten auf Grund der noch nicht vollständig erfolgten Umsetzung - nur eingeschränkt möglich war, konnten dennoch einige insbesondere das europäische Vergabe- und Beihilfenrecht betreffende Anregungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit gegeben werden. Eine wirtschaftliche und sparsame Gebarung sowie die Aufrechterhaltung der Versorgungslandschaft schien mit dem Einsatz moderner Methoden im System- und Casemanagement möglich.

Die Einrichtung des FSW als juristische Person des Privatrechts ohne hoheitliche Befugnisse führte in der Sozial- und Behindertenhilfe zu Änderungen in den gesetzlichen Vorschriften und im Verfahrensablauf. Eine geordnete Vollziehung sowie die Wahrung des Rechtsschutzes sind weiterhin gewährleistet.

Vollständiger Text