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MA 15, Prüfung der Bezirksgesundheitsämter

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die Bezirksgesundheitsämter der Magistratsabteilung 15 einer stichprobenweisen Prüfung. Zweck der Prüfung war die Erhebung von Verbesserungspotenzialen in der Organisation und Aufgabenerfüllung der Bezirksgesundheitsämter.


Die Prüfung zeigte, dass von den Mitarbeitenden der neun Bezirksgesundheitsämter eine Vielzahl behördlicher Aufgaben erfüllt sowie Serviceleistungen erbracht wurden. Amtsärztliche Tätigkeiten in Angelegenheiten des Epidemiegesetzes, des Suchtmittelgesetzes und der Suchtgiftverordnung sowie die Durchführung von Schutzimpfungen stellten im Betrachtungszeitraum der Jahre 2015 bis Mitte des Jahres 2018 die größten Leistungspositionen dar.


Zum Zeitpunkt der Einschau befand sich die geprüfte Stelle in einem Umstrukturierungsprozess, der bereits zu Veränderungen im Aufgabenspektrum der Bezirksgesundheitsämter geführt hatte. Das im Zuge des magistratsweiten Programmes "Wien neu denken" umzusetzende Projekt "Zentralisierung der Bezirksgesundheitsämter" war hingegen noch nicht verwirklicht worden. Dies veranlasste den Stadtrechnungshof Wien zu der Empfehlung, die konkrete Ausgestaltung der künftigen Struktur und Organisationsform der Bezirksgesundheitsämter zügig zu klären und in die Wege zu leiten.


In diesem Zusammenhang sollte auch erörtert werden, ob und in welcher Form die Serviceleistung der kostengünstigen Impfungen künftig in den Bezirksgesundheitsämtern erbracht werden soll. Weitere Empfehlungen betrafen die Anpassung der Arbeitsabläufe an gesetzliche Änderungen sowie die Erstellung von Standardarbeitsanweisungen für alle Kernprozesse.


 
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