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MA 34, Prüfung der Zuständigkeit hinsichtlich der Erhaltungsverpflichtung für das Palais Schönborn

Das Palais Schönborn befindet sich seit dem Jahr 1862 im Eigentum der Stadt Wien. Im Jahr 1917 vermietete die Stadt Wien das Palais an den Verein für Volkskunde zur Führung des Museums für Volkskunde, das seit diesem Zeitpunkt in Exklusivnutzung in den Räumlichkeiten des Palais beherbergt ist.


Zwischenzeitlich sind umfangreiche Erhaltungsmaßnahmen an dem Gebäude unerlässlich, die eine Generalsanierung des denkmalgeschützten Palais erforderlich machen.


Das Bestandsverhältnis beruht auf einem Mietvertrag datiert aus dem Jahr 1937, der laut dem Willen der Vertragsparteien nach wie vor Gültigkeit besitzt. Aufgrund einer ergänzenden Vereinbarung aus dem Jahr 1951 kam es zu einer Änderung des zu entrichtenden Mietzinses auf einen symbolischen Anerkennungsbetrag von 100,-- Schilling jährlich. Aus der Sicht der Stadt Wien ging damit auch die Verpflichtung zur Erhaltung des Palais Schönborn vollständig auf den Mieter über.


Unabhängig von dieser Erhaltungspflicht des Mieters wurden von der Stadt Wien in den letzten zehn Jahren in Summe rund 132.500,-- EUR für Erhaltungsarbeiten in das Palais Schönborn investiert. Um die anstehende Generalsanierung des Palais Schönborn realisieren zu können, wurden von der Magistratsabteilung 34 gemeinsam mit dem Verein für Volkskunde und externen Expertinnen bzw. Experten Lösungskonzepte entwickelt sowie Gespräche mit den für den Verein für Volkskunde zuständigen Bundesstellen geführt.


Der Stadtrechnungshof Wien sah einen dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich der rechtlichen Gestaltung des Bestandsverhältnisses und der Finanzierungsabklärung für die durchzuführende Generalsanierung.


 
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