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Wiener Linien GmbH & Co KG, Prüfung der Beratungsleistungen

Die Wiener Linien GmbH & Co KG erbringt Dienstleistungen für die Stadt Wien auf Basis des zwischen der Gesellschaft und der Stadt Wien abgeschlossenen Öffentlichen Personennahverkehrs- und -finanzierungsvertrages. Der neue Öffentliche Personennahverkehrs- und -finanzierungsvertrag trat mit 1. Jänner 2017 in Kraft.


Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die Gebarung der Wiener Linien GmbH & Co KG bezüglich externer Beratungsleistungen im Betrachtungszeitraum der Jahre 2015 bis 2018.


Dabei war der Begriff der "externen Beratungsleistungen" zu definieren, thematisch abzugrenzen und daraus abgeleitet der sachgerechte Einsatz externer Beratungsleistungen unter Beachtung des Prozessablaufes anhand einer bewussten Auswahl zu prüfen.


Der Stadtrechnungshof Wien konzedierte der Wiener Linien GmbH & Co KG, dass sie ein hohes Augenmerk auf die Thematik der "Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen" gelegt hatte. Unabhängig davon ergingen einzelne Verbesserungsvorschläge hinsichtlich der Verschriftlichung von organisatorischen Zuständigkeiten und Prozessabläufen sowie einer möglichst detaillierten Leistungsbeschreibung bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.


Weiters empfahl der Stadtrechnungshof Wien, in einzelnen Bereichen die Dokumentation zu optimieren und eine durchgängige unternehmensweite Bereitstellung der Qualitätsbeurteilung der beauftragten Beratungsunternehmen sowie der erzielten Beratungsergebnisse umzusetzen.


 
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