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Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund, Prüfung der Wartezeiten von Patientinnen bzw. Patienten auf eine strahlentherapeutische Behandlung Prüfung der Maßnahmenbekanntgabe

Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die Umsetzung der im Jänner 2018 veröffentlichten Maßnahmenbekanntgabe, die von der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund zum ursprünglichen Bericht (s. Tätigkeitsbericht 2017, Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund, Prüfung der Wartezeiten von Patientinnen bzw. Patienten auf eine strahlentherapeutische Behandlung, StRH II - KAV-5/15), abgegeben wurde.


Dabei war festzustellen, dass der in der Maßnahmenbekanntgabe geäußerte Stand der Umsetzung bei drei Empfehlungen mit dem Prüfungsergebnis des Stadtrechnungshofes Wien übereinstimmte bzw. war eine als geplant gemeldete Empfehlung zwischenzeitlich bereits umgesetzt.


Eine als umgesetzt gemeldete Empfehlung war nach Ansicht des Stadtrechnungshofes Wien noch nicht vollständig umgesetzt. Es war daher eine weiterführende Empfehlung auszusprechen, welche die Evaluierung der strahlentherapeutischen Behandlung und eine entsprechende Ressourcensteuerung vorsah.


 
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