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MA 11, Prüfung der Krisenzentren; Nachprüfung

Der Stadtrechnungshof Wien prüfte bereits im Jahr 2015 die Krisenzentren der Magistratsabteilung 11. Bei der gegenständlichen Nachprüfung wurden die nunmehr erfolgten Änderungen in diesem Bereich, die Leistungserbringung sowie die Entwicklung der Auslastung in den Jahren 2017 bis 2019 betrachtet.


Die Einschau zeigte, dass die damals beanstandeten hohen Auslastungszahlen weiter angestiegen und häufige, längerfristige Überbelegungen festzustellen waren. Weiters bestanden nach wie vor Diskrepanzen bei den Dienst- und Ruhezeiten. Diese Umstände sowie Mängel im Bereich der internen Standards und der eingesetzten Software führten zu mehreren Empfehlungen.


Mit dieser Prüfung beabsichtigte der Stadtrechnungshof Wien, insbesondere die Umsetzung der im Vorbericht ausgesprochenen Empfehlungen nachzuvollziehen sowie weitere Verbesserungspotenziale in der Krisenunterbringung aufzuzeigen.


 
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