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MA 3, Meldungen von Arbeitsunfällen

Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die Abläufe im Rahmen der Meldung von Dienst- und Arbeitsunfällen an die Magistratsabteilung 3. Es war festzustellen, dass die Magistratsabteilung 3 einen umfassenden Überblick hinsichtlich der arbeitsbedingten Gefahren im Magistrat der Stadt Wien besaß.


Verbesserungspotenzial ortete der Stadtrechnungshof Wien in der Festlegung von standardisierten Kriterien für die Notwendigkeit von Ermittlungen nach Dienst- und Arbeitsunfällen sowie in der Dokumentation der Unfallevaluierung.


Des Weiteren bestanden Unklarheiten in der Beschreibung des Prozesses "Arbeits-, Dienst- und Beinaheunfälle erfassen und evaluieren" bzw. fielen Abweichungen zwischen dem Prozess und dem tatsächlichen Ablauf auf.


Bei der Bewertung, ob ein Arbeitsunfall mit schwerer Verletzung vorliegt, erschien die Einbeziehung von Arbeitsmedizinerinnen bzw. Arbeitsmedizinern neben den Sicherheitsfachkräften geboten.


Die gegenständliche Prüfung sollte zu einer standardisierten und medizinisch begründeten Vorgehensweise bei der Ermittlung und Bewertung von Dienst- und Arbeitsunfällen beitragen. Ferner sollen die vielfältigen Tätigkeiten der Magistratsabteilung 3 besser dokumentiert werden.


 
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