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MA 20, Prüfung der Gebarung

Die Magistratsabteilung 20 war für die Initiierung und Gestaltung der Energieplanung und die zukunftsweisende Weiterentwicklung des Energiesystems der Stadt Wien zuständig. Innerhalb dieses Bereiches war sie auch mit der Verwaltung des eingerichteten Ökostromfonds sowie sonstiger energierelevanter Förderungen betraut. Darüber hinaus wirkte die Magistratsabteilung 20 bei energierelevanten Projekten mit.


Der Stadtrechnungshof Wien hatte in der Magistratsabteilung 20 für den Zeitraum vom 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2018 neben der Gebarung der Abteilung auch die Gebarung des Ökostromfonds einer stichprobenweisen Einschau unterzogen. Dabei war festzustellen, dass die Magistratsabteilung 20 ihre durch die Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien zugeordneten Aufgaben erfüllte. Im Zuge der Prüfung erging jedoch auch die Empfehlung, die Kosten- und Leistungsrechnung der Abteilung zu verbessern und die internen Leistungen den einzelnen Aufgabenbereichen zuzuordnen. Darüber hinaus sprach der Stadtrechnungshof Wien Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Verbesserung der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Verwaltung des Ökostromfonds aus.


 
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