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Good for Vienna gemeinnützige GmbH, Prüfung der Gebarung

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog im Jahr 2016 die Gebarung der Good for Vienna gemeinnützige GmbH einer stichprobenweisen Prüfung.


Bei der nunmehrigen Nachprüfung stellte der Stadtrechnungshof Wien fest, dass die Gesellschaft die damaligen Empfehlungen in überwiegendem Maße umsetzte. In jenen Bereichen, in denen der Stadtrechnungshof Wien im Hinblick auf die Umsetzung der Empfehlungen Verbesserungspotenziale aufzeigte, wurden neuerlich entsprechende Empfehlungen ausgesprochen.


In Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung der Good for Vienna gemeinnützige GmbH empfahl der Stadtrechnungshof Wien allgemein, die Ausgabenentwicklung im Bereich der Personalaufwendungen, der Materialaufwendungen und der sonstigen bezogenen Herstellungsleistungen sowie der "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" im Auge zu behalten. In rechtlicher und bilanzieller Hinsicht wurde empfohlen, die unternehmensrechtlichen Ausweisvorschriften zu beachten und noch nicht abrechenbare von "noch nicht abgerechneten Leistungen" wegen ihrer unterschiedlichen Rechtsfolge zu unterscheiden.


Die nach Angaben der Good for Vienna gemeinnützige GmbH in der betrieblichen Praxis wiederholt festgestellten Verletzungen der gesetzlichen Meldepflichten von Halterinnen bzw. Haltern, personen- und tierbezogene Daten in eine elektronische Datenbank eintragen zu lassen, führten zur Empfehlung, bewusstseinsbildende Maßnahmen bzw. Kampagnen zu ergreifen, um auf die gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen hinzuweisen.


Aus betriebswirtschaftlicher Sicht war festzustellen, dass die Betriebsergebnisse der Gesellschaft in den Geschäftsjahren 2015 und 2017 positiv waren. Durch die Auflösung von Gewinnrücklagen zur Abdeckung der in den Geschäftsjahren 2016 und 2018 ausgewiesen.


 
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