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MA 15, MA 24 und MA 40, Prüfung des Compliance-Managementsystems bei Stiftungen, Fonds und Anstalten Prüfungsersuchen des Bürgermeisters gemäß § 73 Abs. 6 der WStV vom 28. Dezember 2018, Teil 1

Aus Anlass eines Prüfungsersuchens des Herrn Bürgermeisters der Stadt Wien unterzog der Stadtrechnungshof Wien den Umsetzungsstand der Compliance-Managementsysteme von den der Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Sport untergeordneten Fonds und Stiftungen einer Prüfung.


Der Schwerpunkt dieser Einschau lag insbesondere auf den aufeinander aufbauenden Teilaspekten Einführung, Dokumentation, Verwirklichung und Aufrechterhaltung von Compliance-Managementsystemen. In der Mehrzahl der geprüften Einrichtungen lagen zumindest in Grundzügen bestehende Compliance-Managementsysteme vor. Insgesamt betrachtet stellte der Stadtrechnungshof Wien allerdings in den geprüften Einrichtungen eine von Teilaspekt zu Teilaspekt sinkende Ausprägung der Compliance-Managementsysteme fest.


Zur Umsetzung des für alle Bereiche der Compliance-Managementsysteme der betroffenen Einrichtungen aufgezeigten Verbesserungspotenzials richtete der Stadtrechnungshof Wien an die dotierenden bzw. verwaltenden Magistratsabteilungen 15, 24 und 40 mehrere Empfehlungen. Diese betrafen unter anderem die Etablierung eines Kompetenzbereiches für Compliance-Agenden und die Einsetzung von ComplianceBeauftragten in den untergeordneten Einrichtungen samt den dazugehörigen Kommunikationswegen bzw. Berichtspflichten. Ebenso sollten Mindeststandards hinsichtlich der Ausgestaltung der Compliance-Managementsysteme in den Fonds eingefordert werden. Nicht zuletzt wären mit anonymen Meldungsmöglichkeiten ausgestattete Whistleblowingsysteme in Abstimmung mit dem angeführten neu zu etablierenden Kompetenzbereich für Compliance-Agenden einzurichten.


 
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