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MA 40, Prüfung der Hilfe in besonderen Lebenslagen

Die Magistratsabteilung 40 vergab als Sozialhilfeträgerin Förderungen als Hilfen in besonderen Lebenslagen zur Überwindung finanzieller Notlagen. Die in diesem Zusammenhang verbuchten Mittel beliefen sich im Betrachtungszeitraum der Jahre 2017 bis 2019 im Durchschnitt auf jährlich rd. 7,7 Mio. EUR.


Die Prüfung des Stadtrechnungshofes Wien fokussierte sich auf die Abwicklung der Förderungsansuchen anhand ausgewählter Förderungsfälle. Im Zuge der Einschau identifizierte der Stadtrechnungshof Wien teilweise Uneinheitlichkeiten bzw. Mängel bei der Bearbeitung der Förderungsansuchen. Dies führte dazu, dass die Gewährung der Förderungen in mehreren Fällen der Stichprobe nicht vollständig nachvollziehbar war.


Die ausgesprochenen Empfehlungen bezogen sich u.a. auf Verbesserungen bei der Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse der hilfesuchenden Personen, bei der Beurteilung der Förderungswürdigkeit sowie bei der Dokumentation. Nicht zuletzt wurde empfohlen, die Abwicklung der Förderungsansuchen auf möglichst wenige Stellen zu bündeln.


Ziel der Prüfung war es, die Ordnungsmäßigkeit und Effizienz der Förderungsabwicklung der Hilfe in besonderen Lebenslagen zu verbessern.


 
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