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Fonds Soziales Wien, Prüfung betreffend Erbringung von Leistungen aus der Grundversorgung an Nichtberechtigte Prüfungsersuchen gemäß § 73e Abs. 1 WStV vom 30. November 2018

Der Stadtrechnungshof Wien prüfte aus Anlass eines Prüfungsersuchens, das sich auf Medienberichte stützte, die Vorgangsweise des Fonds Soziales Wien bei der Auszahlung von Leistungen der Grundversorgung. Im genannten Ersuchen wurde der Verdacht geäußert, vom Fonds Soziales Wien oder von diesem beauftragten Organisationen seien Leistungen in der Höhe von insgesamt bis zu 10 Mio. EUR ungerechtfertigt an Personen ausbezahlt worden, die zu diesem Zeitpunkt nicht bezugsberechtigt gewesen wären.


Die Prüfung zeigte, dass von einer systematischen Gewährung von Leistungen der Grundversorgung an Personen, die lt. Prüfungsersuchen nicht bezugsberechtigt gewesen sein sollen, nicht auszugehen war. Angesichts der großen Zahl an Asylsuchenden während der Fluchtbewegung in den Jahren 2015 und 2016 kam es allerdings zu einer erhöhten Fehlerquote. Diese war teilweise auf Verzögerungen bei der Abrechnung und auf die Komplexität der Eintragungen in das vom Bund geführte Betreuungsinformationssystem zurückzuführen.


Verbesserungspotenzial erkannte der Stadtrechnungshof Wien u.a. in Bezug auf die Angemessenheit des Personaleinsatzes im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen der Grundversorgung und bei der Anzahl der vom Fonds Soziales Wien vorzunehmenden Kontrollen bei den von ihm beauftragten Organisationen. Ebenso wären künftig allfällige geleistete Überzahlungen noch konsequenter als bisher rückzufordern.


 
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