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MA 28, Ausführungen von Bodenmarkierungen

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die Tätigkeiten der Magistratsabteilung 28 bei der Neuaufbringung und der Instandhaltung von Bodenmarkierungen einer Prüfung. Dabei wurde festgestellt, dass Bodenmarkierungen im Allgemeinen fachgerecht und in Übereinstimmung mit den verkehrsbehördlichen Verordnungen aufgebracht wurden. Dies galt insbesondere auch für die färbigen Flächenbeschichtungen, die z.B. auf Radfahrerüberfahrten und Kreuzungsplateaus zusätzlich zu den verpflichtenden weißen Längs- bzw. Quermarkierungen mit dem Ziel angebracht werden, die Verkehrssicherheit noch weiter anzuheben.


Verbesserungspotenzial wurde hinsichtlich der Qualitätsprüfungen, die im Rahmen der Leistungsabnahmen und vor Ablauf der Gewährleistung vorgenommen werden, erkannt. Der Stadtrechnungshof Wien hielt es dabei für erforderlich, den Prüfumfang auszuweiten, um die Einhaltung aller für die Verkehrssicherheit relevanten Eigenschaften von Bodenmarkierungen nachweisen zu können. Im Zuge dieser Qualitätsprüfungen sollten insbesondere auch die Griffigkeit der aufgebrachten Markierungen bewertet werden und die grundsätzlich sachgerecht durchgeführten Sichtprüfungen durch den Einsatz objektivierbarer Messmethoden ergänzt werden.


Bei der Aufbringung von künstlerisch gestalteten Bodenmarkierungen, die keinen verkehrsregelnden Zweck haben und daher nicht durch die Verkehrsbehörde verordnet werden, wäre eine standardisierte Vorgangsweise festzulegen. Es wurde insbesondere die verpflichtende Befragung verkehrstechnischer Sachverständiger der Gruppe Verkehrssicherheit in der Magistratsabteilung 46 vor einer Projektrealisierung angeregt, um eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch künstlerische Bemalungen von Verkehrsflächen jedenfalls ausschließen zu können.


Des Weiteren bot die lange Projektdauer bei der Implementierung einer Datenbank zur digitalen Erfassung von Bodenmarkierungen zum wiederholten Mal Anlass zu Kritik. Auf einen raschen Projektabschluss wäre durch die Magistratsabteilung 28 hinzuwirken.


 
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