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MA 33, Fahrzeugsicherheit, Instandhaltung und Verwendung des Fuhrparks

Die Magistratsabteilung 33 verfügte über einen Fuhrpark von rund 40 Fahrzeugen, der für Arbeitsvorgänge an der öffentlichen Beleuchtung und an Verkehrslichtsignalanlagen sowie für die Personenmobilität der Bediensteten zum Einsatz kam.


Die Verwaltung des Fuhrparks funktionierte im Wesentlichen ordnungsgemäß. Die betrieblichen Regelungen für die Benutzung von Dienstfahrzeugen, die Abwicklung von Fahrzeugwartungen und Beobachtungen zu Arbeiten im Straßenraum gaben keinen Anlass zur Kritik. Verbesserungsmöglichkeiten ergaben sich unter anderem bei der regelmäßigen Führerscheinüberprüfung der Bediensteten, beim Abstellen von Hubkanzelwagen am Betriebsgelände und bei der genauen Einhaltung von gesetzlichen Prüfungsverpflichtungen von Fahrzeugen und Hubarbeitsbühnen.


Wegen einer als gering eingestuften durchschnittlichen Jahresfahrleistung sollte die Auslastung der Dienstkraftwagen der Fahrzeugklassen M1 und N1 eingehend untersucht und erforderlichenfalls aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen erhöht werden.


Die vorliegende Prüfung soll zur Aufrechterhaltung und Erhöhung der Sicherheit bei der Verwendung von Dienstkraftwagen sowie zur besseren Auslastung des Fuhrparks beitragen.


 
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