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MA 46, Prüfung der Festlegung von Bodenmarkierungen

Der Magistratsabteilung 46 konnte hinsichtlich ihrer Tätigkeit bei der Erlassung von verkehrsregelnden Verordnungen im Zusammenhang mit Bodenmarkierungen ein generell gutes Zeugnis ausgestellt werden.


Die primär formalen Mängel, die bei der Prüfung aufgezeigt worden sind, waren angesichts der vielen Verfahren hinsichtlich ihrer Anzahl als gering zu bezeichnen.


Im Zusammenhang mit der Bewilligung von vier temporären Radfahranlagen, sah es der Stadtrechnungshof Wien als geboten an, künftig den am Verfahren Beteiligten auch bei rasch umzusetzenden Verkehrsmaßnahmen ein Mindestmaß an Zeit zur fundierten Entscheidungsfindung zur Verfügung zu stellen.


 
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