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Mobilitätsagentur Wien GmbH, Prüfung der Gebarung der Mobilitätsagentur Wien GmbH, Prüfungsersuchen gemäß § 73e Abs. 1 WStV vom 20. Dezember 2019

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog aus Anlass eines Prüfungsersuchens die Gebarung der Mobilitätsagentur Wien GmbH in den Jahren 2014 bis 2019 einer Prüfung.


Bereits im Jahr 2015 prüfte der Stadtrechnungshof Wien die Gebarung der Mobilitätsagentur Wien GmbH aufgrund eines Prüfungsersuchens. Damals waren Verbesserungspotenziale unter anderem betreffend die budgetäre Planung der einzelnen Projekte, das interne Dokumentationswesen und die Einhaltung des Vieraugenprinzips aufzuzeigen. Auch war ein Optimierungsbedarf bei den Vergabeakten festzustellen.


Im Zuge der nunmehrigen Prüfung konnte der Stadtrechnungshof Wien feststellen, dass die damals ausgesprochenen Empfehlungen von der Mobilitätsagentur Wien GmbH weitgehend umgesetzt wurden. Auch gelangte der Stadtrechnungshof Wien zur Ansicht, dass durch die Tätigkeiten der Gesellschaft der Unternehmenszweck "Förderung der umweltverträglichen Mobilität im Wiener Verkehrsnetz" verfolgt wurde. Zwischenzeitlich vorgenommene Änderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation zielten auf eine Optimierung der internen Abläufe und Zuständigkeiten ab. Als steuerndes, kontrollierendes und genehmigendes Organ war der Lenkungsausschuss laufend über die Tätigkeiten der geprüften Stelle informiert und von der Planung bis zur Abrechnung der einzelnen Projekte eingebunden.


Neuerliche Empfehlungen waren unter anderem bezüglich des internen Dokumentationswesens, der Einholung von Vergleichsangeboten, der Einhaltung von formalen Kriterien im Belegwesen sowie der Weiterentwicklung von Kennzahlen auszusprechen.


 
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