Inhaltsverzeichnis

MA 5, MA 7, MA 62 und MA 69, Prüfung des Compliance-Managementsystems bei Stiftungen, Fonds und Anstalten Prüfungsersuchen des Bürgermeisters gemäß § 73 Abs. 6 der WStV vom 28. Dezember 2018, Teil 2

Aus Anlass eines Prüfungsersuchens des Herrn Bürgermeisters der Stadt Wien unterzog der Stadtrechnungshof Wien den Umsetzungsstand der Compliance-Managementsysteme von den der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen, der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke sowie der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft untergeordneten Anstalten, Stiftungen und Fonds einer Prüfung.


Der Schwerpunkt dieser Einschau lag insbesondere auf den aufeinander aufbauenden Teilaspekten Einführung, Dokumentation, Verwirklichung und Aufrechterhaltung von Compliance-Managementsystemen. In den operativ tätigen Einrichtungen der 3 Geschäftsgruppen lagen bereits Compliance-Managementsysteme in unterschiedlicher Ausprägung vor, während bei den primär Forschungszwecken dienenden Stiftungen und Fonds die Thematik Compliance erst in Grundzügen Eingang gefunden hatte. Insgesamt betrachtet stellte der Stadtrechnungshof Wien allerdings in allen geprüften Einrichtungen eine von Teilaspekt zu Teilaspekt sinkende Ausprägung der Compliance-Managementsysteme fest.


Empfehlungen betrafen unter anderem die Einsetzung von Compliance-Beauftragten in allen prüfungsrelevanten, operativ tätigen Einrichtungen samt den dazugehörigen Kommunikationswegen bzw. Berichtspflichten. Ebenso sollte vom Magistrat der Stadt Wien die Einhaltung von Mindeststandards hinsichtlich der jeweiligen Ausgestaltung des Compliance-Managementsystems in diesen Einrichtungen eingefordert werden. Weiters wäre in diesen Einrichtungen auf die Schaffung von mit anonymen Meldungsmöglichkeiten ausgestatteten Whistleblowingsystemen hinzuwirken.


Die Magistratsabteilung 62 sollte als Fonds- und Stiftungsbehörde im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf einen koordinierten Ausbau der Compliance-Managementsysteme in allen prüfungsgegenständlichen Einrichtungen unter Zugrundelegung der in der Stadt Wien entwickelten Vorgaben und Standards hinwirken.


 
Vollständiger Text