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MA 5, MA 7, MA 10, MA 11, MA 13, MA 17, MA 22, MA 27, MA 34, MA 49, MA 51, MA 57, Unternehmung Wiener Gesundheitsverbund und MD-OS, Prüfung des Compliance-Managementsystems bei Vereinen Prüfungsersuchen des Bürgermeisters gemäß § 73 Abs. 6 der WStV vom 28. Dezember 2018

Als Teilbereich der Beantwortung des Prüfungsersuchens des Herrn Bürgermeisters der Stadt Wien prüfte der Stadtrechnungshof Wien die Einrichtung von Compliance-Managementsystemen bei den von der Stadt Wien geförderten Vereinen.


Ausgehend von einer ermittelten Grundgesamtheit von 2.411 Vereinen wurde bei insgesamt 225 Vereinen das Vorhandensein und die Konzeption eines Compliance-Managementsystems durch die Übermittlung einer Fragenliste erhoben. Die Schwerpunkte lagen dabei auf der Frage, ob ein ausreichendes organisatorisches Regelwerk für das Compliance-Managementsystem und eine angemessene Dokumentation in den befragten Vereinen bestanden. Diesbezüglich wurden bei 23 Vereinen die gegebenen Antworten mit den tatsächlich vorliegenden Unterlagen und Angaben im Zuge von Besprechungen abgeglichen.


Festzustellen war, dass bei den befragten Vereinen mehrheitlich kein Compliance-Managementsystem bestand. Ebenso zeigten sich in beinahe allen Fällen Mängel bei der Dokumentation der Maßnahmen des Compliance-Managementsystems.


Der Stadtrechnungshof Wien stellte fest, dass sich zahlreiche Vereine zum ersten Mal aus Anlass der Befragung mit dem Thema Compliance-Managementsystem beschäftigten. Einige dieser Vereine legten bereits gut konzipierte Unterlagen vor. Bei jenen Vereinen, die ein Compliance-Managementsystem eingerichtet hatten, bestanden das diesbezügliche Regelwerk und die Dokumentation erst seit Kurzem.


Eine Aussage im Sinn des Prüfungsersuchens darüber, ob die Maßnahmen des Compliance-Managementsystems tatsächlich verwirklicht und aufrechterhalten wurden, war mangels eines ausreichenden Betrachtungszeitraumes mit der notwendigen Sicherheit nicht möglich. Der Stadtrechnungshof Wien wird jedoch in den Folgeprüfungen der kommenden Jahre das Thema Wirksamkeitsprüfung des Compliance-Managementsystems verstärkt berücksichtigen.


 
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