MA 7, Prüfung von Ehrengräbern und ehrenhalber gewidmeten Grabstellen

Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die Gebarung der Ehrengräber und ehrenhalber gewidmeten Gräber sowie die historischen Gräber der Stadt Wien hinsichtlich der Kosten und Tätigkeiten, welche von der Magistratsabteilung 7 zu tragen waren.


Verbesserungspotenziale waren in der Zusammenarbeit mit der Friedhöfe Wien GmbH hinsichtlich eines angemessenen Standards der Grabpflege gemäß dem Verwaltungsübereinkommen der gewidmeten Gräber feststellbar. Hinweise auf Ehrengräber wären vollständig und transparent kenntlich zu machen. Damit untrennbar verbunden wäre bei jedem Ehrengrab ein würdiger, optischer Grundstandard sicherzustellen, egal in wessen Obhut sich diese auch immer befinden mögen.


Bei Vorliegen der Eigenschaft zum Denkmalschutz sowie erweiterter Sicherheitskontrollen wären entsprechende Bestimmungen in ein neu zu erstellendes Vertragswerk mit der Friedhöfe Wien GmbH aufzunehmen bzw. das Vertragswerk auf die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.


Der Stadtrechnungshof Wien wies darauf hin, dass Kriterien für die Zu- und Aberkennung von Grabwidmungen verbindlich vorzugeben bzw. Richtlinien für die Grabwidmungen zu schaffen sind.


 
Vollständiger Text