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MA 53, Prüfung der Buchgebarung; Nachprüfung

Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die Umsetzung der im März 2019 veröffentlichten Maßnahmenbekanntgabe, die von der Magistratsabteilung 53 zum ursprünglichen Bericht (s. Tätigkeitsbericht 2017, MA 53, Prüfung der Buchgebarung, StRH I - 10/17) abgegeben wurde. Des Weiteren wurden die Buch- und Broschürenankäufe anhand der Jahre 2017 bis 2019 einer neuerlichen Einschau unterzogen und aus Anlass einer Medienanfrage die Vorgangsweise der Magistratsabteilung 53 bei den Buchankäufen im Hinblick auf die Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetzes untersucht.


Festzustellen war, dass der in der Maßnahmenbekanntgabe geäußerte Umsetzungsstand mit dem gegenständlichen Prüfungsergebnis übereinstimmte. Demgemäß waren die ersten 2 Empfehlungen als umgesetzt anzusehen, wobei hinsichtlich der Umsetzung der zweiten Empfehlung nach wie vor ein Handlungsbedarf zur Verbesserung der Leistungsdokumentation erkannt wurde. Die dritte Empfehlung wurde planmäßig nicht weiterverfolgt. Die Gründe der Magistratsabteilung 53 für die Nichtumsetzung dieser Empfehlung waren aber dem Stadtrechnungshof Wien nach eingehender Prüfung nachvollziehbar.


Die stichprobenweise Nachprüfung der Buch- und Broschürenankäufe der Jahre 2017 bis 2019, welche sich infolge der Einsparungsvorgaben deutlich rückläufig entwickelten, führte zu keinen weiteren Beanstandungen. Zur Frage der Einhaltung der Bestimmungen des Buchpreisbindungsgesetzes war festzuhalten, dass diesbezüglich keine rechtswidrige Vorgangsweise der Magistratsabteilung 53 festgestellt werden konnte.


 
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