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Wien Holding GmbH, Ressourceneinsatz für das Büro für Daseinsvorsorge und Kommunalwirtschaft in der Wien Holding GmbH Prüfungsersuchen gemäß § 73e Abs. 1 WStV vom 18. Dezember 2018

Die Wien Holding GmbH richtete im Jahr 2018 das Büro für Daseinsvorsorge und Kommunalwirtschaft als befristetes Sonderprojekt bis Ende des Jahres 2021 ein, um gezielt die Bedeutung einer funktionierenden Daseinsvorsorge sowohl im Inland als auch im Ausland aufzuzeigen. Inhaltlich war das Büro für Daseinsvorsorge und Kommunalwirtschaft an der Schnittstelle von mit Daseinsvorsorge, Kommunalwirtschaft und internationalen (Wirtschafts-) Beziehungen befassten Stellen anzusiedeln.


In Erledigung eines Prüfungsersuchens gemäß § 73e Abs. 1 der Wiener Stadtverfassung vom 18. Dezember 2018 unterzog der Stadtrechnungshof Wien die Ordnungsmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Ressourceneinsatzes für das Büro für Daseinsvorsorge und Kommunalwirtschaft in der Wien Holding GmbH einer Prüfung.


Dabei waren insbesondere Fragen zu den Zielen, den gesetzten Maßnahmen und deren Wirkung, zum Personal- und Sachaufwand sowie zur Einbettung des Büros für Daseinsvorsorge und Kommunalwirtschaft in die Unternehmensstruktur der Wien Holding GmbH zu beantworten.


Der Stadtrechnungshof Wien stellte fest, dass das Führen eines Büros für Daseinsvorsorge und Kommunalwirtschaft dem Unternehmensgegenstand der Wien Holding GmbH nicht widersprach. Die umgesetzten Maßnahmen waren nach Ansicht des Stadtrechnungshofes Wien zur Erreichung der Zielvorstellungen grundsätzlich zweckmäßig. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen erfolgte im Rahmen der budgetierten Mittel, sodass die Gebarung des Büros der Bevollmächtigten für Daseinsvorsorge und Kommunalwirtschaft grundsätzlich auch als wirtschaftlich zu bezeichnen war. Da jedoch die Ziele nicht messbar gemacht wurden, war eine konkrete Zielerfüllung im Detail nicht ermittelbar.


Zur weiteren Abwicklung dieses Sonderprojektes wurde der Wien Holding GmbH empfohlen, die Finanzierung für das Jahr 2021 sicherzustellen, wesentliche Ressourcennutzungen entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten auch kostenmäßig darzustellen sowie grundsätzlich die Wirkungsmessung und Dokumentation zu verbessern.


 
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